Gerichtsgebühren (vor dem Gericht in erster Instanz)
Übersicht der Höhe von Gerichtsgebühren für Gerichtsverfahren vor Gerichten in der Tschechischen Republik. Es handelt sich um ungefähre Angaben, die der Entwicklung von Gesetzesänderungen unterliegen.
Gerichtsgebühren - Streitfälle
Klage wegen Geldleistung
- Betrag bis 20.000,00 Kč
- 1.000,00 Kč
- Betrag zwischen 20.000 Kč - 40.000.000,00 Kč
- 5 % der Summe des Betrags
- Betrag der 40.000.000,00 Kč übersteigt.
- 2.000.000,00 Kč + 1% von der Summe des Betrags der 40.000.000,00 Kč übersteigt, max. aus 250.000.000,00 Kč
Antrag auf Erlass eines elektronischen Zahlungsbefehls
- Streitwert bis 10.000,00 Kč
- 400,00 Kč
- Streitwert von mehr als 10.000,00 Kč bis 20.000,00 Kč
- 800,00 Kč
- Streitwert von mehr als 20.000,00 Kč
- 4 % der Summe des Betrags
Klage ohne Geldleistung
- Für jede Immobilie
- 5.000,00 Kč
- Für jedes Handelsunternehmen oder seine Niederlassung
- 15.000,00 Kč
- Übrige Fälle (Gebühr für eine Ehescheidung, Gebühr für eine Klage zum Schutz der Persönlichkeit)
- 2.000,00 Kč
Klage wegen immateriellem Schadensersatz
- Quantifizierter Anspruch bis 200.000,00 Kč einschließlich
- 2.000,00 Kč
- Quantifizierter Anspruch von über 200.000,00 Kč einschließlich
- 1 % von der eingeklagten Summe des Betrags
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – neben der Kaution
- 1.000,00 Kč
Antrag auf Aufhebung und Abwicklung einer Gütergemeinschaft
- 2.000,00 Kč
Antrag auf Aufhebung und Abwicklung von Miteigentum
- 2.000,00 Kč
Bestimmung von Alimenten, Erhöhung, Verminderung der Alimente für ein Kind
- 0,00 Kč
Bestimmung von Alimenten, Verminderung, Erhöhung der Alimente
- Betrag bis 50.000,00 Kč einschließlich
- 500,00 Kč
- Betrag von mehr als 50.000,00 kč einschließlich
- 1 % von der eingeklagten Summe des Betrags, max. 15.000,00 kč
Drittschuldnerklage
- 2.000,00 Kč
Gerichtliche Zustimmung zu einem Vergleich aus einem Schlichtungsverfahren
- Betrag bis 25.000,00 Kč
- 500,00 Kč
- Betrag von mehr als 25.000,00 Kč
- 2% von der eingeklagten Summe des Betrages, max. 30.000,00 Kč
- Übrige Fälle
- 1.000,00 Kč
Anerkennung fremder Bescheide in Eheangelegenheiten
- 2.000,00 Kč
Bestimmung - Feststellung, Leugnung der Elternschaft
- 2.000,00 Kč
Gerichtsgebühren (vor dem Gericht in zweiter Instanz)
Berufung bei einer Zahlungsklage
- Betrag bis 20.000,00 Kč
- 1.000,00 Kč
- Betrag zwischen 20.000 Kč - 40.000.000,00 Kč
- 1.000,00 Kč
- Betrag von mehr als 40.000.000,00 Kč.
- 2.000.000,00 Kč + 1% von der Summe des Betrages der 40.000.000,00 Kč, übersteigt, max. aus 250.000.000,00 Kč
- Übrige Fälle eines Berufungsverfahrens
- In dem meisten Fällen ist der Tarif gleich wie der Tarif vor dem erstinstanzlichen Gericht
Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens
- 5.000,00 Kč
Klage auf Nichtigkeit
- 5.000,00 Kč
Beschwerde einreichen
- Betrag bis 100.000,00 Kč einschließlich
- 5.000,00 Kč
- Für jede Immobilie
- 10.000,00 Kč
- Für jedes Handelsunternehmen oder seine Niederlassung
- 20.000,00 Kč
- Weitere Fälle in der gleichen Sache
- 10.000,00 Kč
- Weitere Fälle des Berufungsverfahrens
- 3.000,00 Kč
Klage wegen der Aufhebung des Befundes einer Schlichtung
- Aus dem Grund eines widerrechtliche Vorgehens im Verfahren des Klienten
- Gleich wie bei einer Zahlungsklage
- Weitere Fälle
- 3.000,00 Kč
Klage wegen der Sachentscheidung einer anderen Institution als des Gerichtes
- Bis zu einem Betrag des Gegentandes des Rechtsstreits von 20.000,00 Kč
- 1.000,00 Kč
- Weitere Streitfälle, andere Angelegenheiten
- 3.000,00 Kč
Klage in Sachen eines Verwaltungsgerichtes
- Rechtsstreit gegen die Entscheidung eines Verwaltungsorgans
- 3.000,00 Kč
Kassationsbeschwerde
- 5.000,00 Kč